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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

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§ 1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Traderpuls, vertr. d. Aron Radoschofski, Zusebogen 2a, 14624 Dallgow-Döberitz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden/der Kundin (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.  Der Auftragnehmer bietet Medienproduktionen und Content-Marketing an für verschiedene Kanäle, sowie Coaching  zum Thema Trading-Software, Trading und insbesondere zum Programm MetaTrader, TrandingView und ähnliche an.

(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Der Auftraggeber kann als Unternehmer oder Verbraucher handeln. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt wie folgt zustande:

a) Medienproduktionen

Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Angebotes des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme erfordert die Textform (E-Mail ausreichend).

b) Vertrag zu Coaching-Leistungen

Der Auftragnehmer bedient sich zum Vertragsschluss und der Abrechnungen der internen Dienstleister. 

Der Auftraggeber muss das Zahlungssystem des Anbieters Wix benutzen. Hierbei werden verschiedene Zahlungsmethoden zur Verfügung gestellt. Der Vertrag kommt dabei durch Eingang der Zahlung beim Auftragnehmer zustande.

(2) Mit Vertragsschluss akzeptiert der Auftraggeber die AGB des Auftragnehmers.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache oder englischer Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Auftraggeber kann den Vertragstext ausdrucken oder abspeichern.

 

§ 3 Zahlungsmodalitäten

(1) Die Zahlungsmethoden richten sich nach der Vereinbarung der Parteien bzw. nach den auf der Webseite angebotenen Zahlungsarten.

(2) Die Fälligkeit richtet sich nach den vereinbarten Zahlungszielen. Der Auftraggeber kommt bereits durch Versäumung des Zahlungstermins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer für das Jahr Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen.

(3) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus.

(4) Die Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur insoweit ausüben, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4 Leistungen / Pflichten

(1) Der Auftragnehmer schuldet nur die im vom Auftraggeber angenommenen Angebot/Vertrag vereinbarten Leistungen.

(2) Für darüber hinausgehende Leistungen ist eine gesonderte Vergütung fällig. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über die Kosten für Sonderleistungen. Der Auftraggeber erbringt insbesondere keine Anlagen, Rechts- oder Steuerberatung. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen selbst verantwortlich.

(3) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet - soweit erforderlich - und hat dem Auftragnehmer den erforderlichen Zugang, Zutritt und alle erforderlichen Informationen und Daten in einfach zu verarbeitender Form zur Verfügung zu stellen, um die vereinbarten Leistungen erfüllen zu können.

(4) Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmen befugt, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

(5) Der Auftraggeber ist in der Wahl geeigneter Mittel zur Auftragserfüllung grundsätzlich frei.

(6) Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich im Falle der höheren Gewalt, Ausfall technischer Systeme, oder bei Erkrankung des Personals des Auftragnehmers sowie bei Verstoßes gegen die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entsprechend. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes wird hierfür ausgeschlossen.

 

§ 5 Hinweis zu Updates zur Software

(1) Der Auftraggeber schließt die unentgeltliche Aktualisierung der Software aus. Der Auftragnehmer erkennt an, dass die bereitgestellte Software lediglich zum Zeitpunkt der Übergabe funktionsfähig sein muss.

(2) Für die Funktionsfähigkeit der externen Software Zoom oder der bereitstellung über das Wix-System ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.

§ 6 Haftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit des Kunden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für den entgangenen Gewinn, falls es zu einem Ausfall oder der Störung von Software kommt. Für die Einbindung der Software und deren Verwendung ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für Anlageentscheidungen des Auftraggeber.

(4) Die Einschränkungen nach Abs. 1 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

§ 7 Keine Anlagenberatung, Risiken bei Finanzgeschäften

(1) Der Auftragnehmer erbringt keine Anlagenberatung, sondern erteilt nur allgemeine Informationen, die keine Aufforderung darstellen eine bestimmte Investition zu tätigen. Eine Prüfung der individuellen Bedürfnisse eines Teilnehmers erfolgt nicht. Anfragen nach individuellen Investitionstipps werden nicht beantwortet, das Schweigen auf eine Anfrage stellt ihrerseits keine Handlungsempfehlung dar.

(2) Der Auftragnehmer seine Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen und aus eigenen Erfahrungen. Eine Gewähr hinsichtlich Qualität und Wahrheitsgehalt dieser Informationen kann gleichwohl nicht übernommen werden. Auftraggeber handeln in vollem Umfang auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko, sofern der Auftraggeber sich aufgrund der bereitgestellen Inhalte dazu entschließt, Anlageentscheidungen zu treffen bzw. Transaktionen durchzuführen.

(3) Der Auftragnehmer weist auf die hohen Risiken hin, die bei Geschäften mit Finanzinstrumenten wie Aktien und Derivaten bestehen können. Erheblichen Chancen stehen entsprechende Risiken bis hin zum schnellen Totalverlust gegenüber. Über die Risiken hat sich der Auftraggeber ordnungsgemäß (ggf. bei Banken) zu informieren.

 

§ 8 Besondere Bedingungen für Verträge eines Unternehmens und von Privatpersonen in gestalterischen Merkmalen.

Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich des Coachings gelten ergänzend folgende Bedingungen:

(1) Der Auftragnehmer erbringt die individuellen Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten keine gesetzlichen Rücknahmebedingungen durch das entstehen eines individuellen digitalen Produktes. Der subjektiven Beurteilung unterliegende Merkmale der vertraglichen Leistung, die Ausfluss der gestalterischen Freiheit des Auftragnehmers sind, können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber zu diesen Merkmalen keine exakten und technisch umsetzbaren Anweisungen gegeben hat. Der Auftragnehmer erbringt zwei Korrekturschleifen, soweit nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.

(2). Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Mängelanzeige. Als unverzüglich gilt dabei eine Frist innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung. Später geltend gemachte Mängel muss der Auftragnehmer nicht beseitigen. Der Auftragnehmer schuldet keine Mängelbeseitigung aufgrund von Mängeln, die auf ein Verhalten oder Änderungen des Auftraggebers zurück zu führen sind.

(3) Der Auftragnehmer gewährt die Kompatibilität der individuellen Produkte mit  denen in Kontext stehenden Software.

(4) Die Erstellung einer angepassten Version für andere Geräte/Systeme ist gesondert zu vereinbaren.

(5) Der Auftraggeber erwirbt an den gestalterischen Produkt eine Lizenz. Der Weiterverkauf und die Weiterlizenzierung sind ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.

(6) Die Kosten für den Betrieb von externer Software sind vom Auftraggeber zu tragen und nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung.

(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme ddes Produktes innerhalb von 14 Tagen ab Fertigstellung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erteilt, sofern keine berechtigten Mängel geltend gemacht worden sind.

(8) Backups sind vom Auftraggeber zu erstellen, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart.

(9) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quelltextes.

 

§ 9 Besondere Bedingungen für Coaching

Beim Coaching ergänzend folgende Bedingungen:

(1) Die Coaching-Leistungen erfolgen nur zu vereinbarten Terminen und innerhalb der Geschäftszeiten des Auftragnehmers.

(2) Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer jederzeit für das Coaching erreichbar ist. Bei Nichterreichbarkeit erfolgt auch keine Zahlung.

(3) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Garantie für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.

(4) Bricht der Auftraggeber ein Gespräch ab, so erfolgt keine Rückerstattung. Die anfallenden Kosten werden abgerechnet.

(5) Termine können aufgrund Krankheit oder höherer Gewalt verschoben werden. Es erfolgt keine Abrechnung bei einer Absage oder Verschiebung.

 

§ 10 Urheberrechte / Rechte Dritter

(1) Das Urheberrecht an den erstellten Inhalten, insbesondere dem Quelltext, verbleibt beim Auftragnehmer. Vorbehaltlich vollständiger Zahlung der Vergütung wird dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Inhalten eingeräumt. Die Lizenzbedingungen von etwaiger Drittanbieter-Software oder Open Source Software sind vom Auftraggeber zu beachten.

(2) Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Erbringung der Leistungen Inhalte zur Verfügung stellt, versichert der Auftraggeber, dass er an diesen Inhalten alle erforderlichen entsprechenden Rechte besitzt. Sofern der Auftragnehmer diesbezüglich von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt Marken und andere geschützte Inhalt des Auftraggebers zu verwenden, wenn dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.

 

§ 11 Kennzeichnung

Der Auftragnehmer ist berechtigt an geeigneter Stelle der zu erstellenden Software einen Hinweis auf das Unternehmen des Auftragnehmers unterzubringen. Dies beinhaltet auch die Einbettung eines Links der Webseite des Auftragnehmers. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Textform.

 

§ 12 Geheimhaltung

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,

a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,

b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftraggeber bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,

c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,

d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,

e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,

f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

 

§ 13 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.

(2) Soweit der Auftraggeber die Daten von Dritten (z.B. Kunden, Mitarbeiter) übermittelt oder Zugang hierzu gewährt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

(3) Die Rechte des Auftraggebers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

  • Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

  • Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten

  • Artikel 16 – Recht auf Berichtigung

  • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

  • Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

  • Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit

  • Artikel 21 – Widerspruchsrecht

  • Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden

  • Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Auftragnehmer oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

(5) Der Auftragnehmer versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.

(6) Bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, insbesondere über Timepay, wird auf die Datenschutzerklärung der Webseite des Auftragnehmers verwiesen.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist der Sitz des Auftragnehmers in Berlin.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

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Stand: 01. Januar.2024

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Investieren birgt Risiken, die bei Geschäften mit Finanzinstrumenten wie Aktien und Derivaten bestehen können und ist nicht für alle Anleger geeignet. Erheblichen Chancen stehen entsprechende Risiken bis hin zum schnellen Totalverlust gegenüber. Informieren Sie sich bei Ihrem Anlageberater zunächst umfangreich.

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